Zahntechnik-Ausbildungsordnung
· V · BGBl. II Nr. 162/2018 · in Kraft seit 2018-06-01
50/04 Berufsausbildung · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung legt die Ausbildung und Lehrabschlusspruefung im Zahntechnik-Lehrberuf bis ins Detail fest, etwa wie viele Minuten eine Pruefung dauern darf. Vor allem aber begrenzt sie ueber feste Verhaeltniszahlen, wie viele Lehrlinge ein Betrieb je Fachkraft ausbilden darf. Diese Lehrlingsquoten schuetzen bestehende Strukturen und sollten gestrichen werden; der anerkannte Abschluss und seine Pruefung koennen bleiben, aber schlanker.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 6 — Anatomie ↗ RIS
Anatomie § 6. (1) Die Prüfung hat Aufgaben aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen: (2) Die Prüfung kann auch in programmierter Form mit Fragebögen geprüft werden. In diesem Fall sind aus jedem Bereich vier Aufgaben zu stellen. (3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können. (4) Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden. 09.07.2018 20010246 NOR40204587
§ 14 — Verhältniszahlen ↗ RIS
Verhältniszahlen § 14. (1) Gemäß § 8 Abs. 12 des Berufsausbildungsgesetzes werden abweichend von § 8 Abs. 5 bis Abs. 11 des Berufsausbildungsgesetzes folgende Regelungen betreffend die Verhältniszahlen festgelegt. (2) Folgende Verhältniszahlen betreffend das Verhältnis der Anzahl der Lehrlinge zur Anzahl der im Betrieb beschäftigten, fachlich einschlägig ausgebildeten Personen werden festgelegt: (3) Auf die Verhältniszahlen sind Lehrlinge im letzten Jahr ihrer Lehrzeit und Lehrlinge, denen mindestens zwei Lehrjahre ersetzt wurden, sowie fachlich einschlägig ausgebildete Personen, die nur vorübergehend oder aushilfsweise im Betrieb beschäftigt werden, nicht anzurechnen. (4) Werden in einem Lehrbetrieb in mehr als einem Lehrberuf Lehrlinge ausgebildet, dann sind Personen, die für mehr als einen dieser Lehrberufe fachlich einschlägig ausgebildet sind, nur auf die Verhältniszahl eines dieser Lehrberufe anzurechnen. Wenn aber in einem Betrieb nur eine einzige, jedoch für alle in Betracht kommenden Lehrberufe fachlich einschlägig ausgebildete Person beschäftigt ist, dürfen – unter Beachtung der für die einzelnen Lehrberufe jeweils festgelegten Verhältniszahlen – insgesamt höchstens drei
KI-Analyse · 2026-06-16 · 17 §§ im Datensatz