Errichtung einer weiteren Notarstelle in Seekirchen am Wallersee
· V · BGBl. II Nr. 143/2018 · in Kraft seit 2018-07-03
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung schuf ab 1. Jänner 2019 eine weitere Notarstelle in Seekirchen am Wallersee und bildet deren fortwährende Rechtsgrundlage. Notare üben eine anerkannte öffentliche Beurkundungsfunktion aus, die Rechtssicherheit bei Eigentumsübertragungen und Verträgen schafft. Der Bestand der eingerichteten Stelle ist beizubehalten.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2019 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Seekirchen am Wallersee errichtet. Moser 03.07.2018 20010233 NOR40204363
§ 0 ↗ RIS
Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Seekirchen am Wallersee StF: BGBl. II Nr. 143/2018 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2017, wird verordnet: 03.07.2018 20010233 NOR40204364
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