Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 93/2018 · in Kraft seit 2026-06-06

39/03 Doppelbesteuerung · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
12Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Mehrseitiges Instrument (MLI) zur Anpassung bestehender Doppelbesteuerungsabkommen gegen Gewinnverkuerzung; aendert nur zwischenstaatliche Steuerabkommen und dient der Missbrauchsvermeidung.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 — Teil I ↗ RIS

Teil I Geltungsbereich und Auslegung von Ausdrücken Artikel 1 Geltungsbereich des Übereinkommens Durch dieses Übereinkommen werden alle unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommen, wie sie in Artikel 2 (Auslegung von Ausdrücken) Absatz 1 Buchstabe a bestimmt sind, geändert. 18.06.2018 20010221 NOR40203615

Art. 6 — Teil III ↗ RIS

Teil III Abkommensmissbrauch Artikel 6 Zweck eines unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommens (1) Ein unter das Übereinkommen fallendes Steuerabkommen wird dahingehend geändert, dass die Präambel den folgenden Wortlaut enthält: (2) Der in Absatz 1 genannte Wortlaut wird in ein unter das Übereinkommen fallendes Steuerabkommen aufgenommen anstelle oder in Ermangelung einer Formulierung in der Präambel des unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommens, die Bezug nimmt auf die Absicht, eine Doppelbesteuerung zu beseitigen, unabhängig davon, ob in dieser Formulierung auch Bezug genommen wird auf die Absicht, keine Möglichkeiten zur Nicht- oder Niedrigbesteuerung zu schaffen. (3) Eine Vertragspartei dieses Übereinkommens kann sich außerdem entscheiden, bei ihren unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommen, deren Präambel keine Formulierung enthält, die Bezug nimmt auf den Wunsch, wirtschaftliche Beziehungen weiterzuentwickeln oder die Zusammenarbeit in Steuersachen zu vertiefen, folgenden Wortlaut in die Präambel aufzunehmen: (4) Eine Vertragspartei dieses Übereinkommens kann sich vorbehalten, dass Absatz 1 nicht für ihre unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommen g

KI-Analyse · 2026-07-20 · 41 §§ im Datensatz