Beteiligungserwerb an der Si.A. Errichtungs-GmbH und Aufnahme weiterer Gesellschafter im Wege einer Kapitalerhöhung
· BG · BGBl. I Nr. 30/2018 · in Kraft seit 2018-05-17
31/04 Bundesbeteiligungen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Gesetz hat den Bundesminister für Verkehr ermächtigt, Geschäftsanteile an der Si.A. Errichtungs-GmbH (Silicon Austria) zu erwerben und eine Kapitalerhöhung durchzuführen. Dieser einmalige Gründungs- und Erwerbsvorgang ist seit 2018 abgeschlossen. Silicon Austria ist ein laufendes Forschungsinstitut; das ermächtigende Gesetz hat keinen weiteren Regelungsinhalt.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. (1) Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, von der AIT Austrian Institute of Technology GmbH (FN 115980i) an der Si.A. Errichtungs-GmbH (FN 459345h) Geschäftsanteile im Ausmaß von 100% für den Bund zu einem Abtretungspreis von höchstens 70.000,-- Euro zu erwerben, wovon das Stammkapital der Silicon Austria Errichtungs-GmbH 35.000,-- Euro beträgt. (2) Weiters wird der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ermächtigt, nach Erwerb der Geschäftsanteile an der Si.A. Errichtungs-GmbH eine Kapitalerhöhung zu beschließen, wobei das Stammkapital auf 1 Mio Euro erhöht wird. Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung leistet der Bund eine Bareinlage von 466.000,-- Euro, sodass seine Stammeinlage nach der Kapitalerhöhung insgesamt 501.000,-- Euro beträgt. Gleichzeitig erwirbt der FEEI – Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie 24,95% der Geschäftsanteile im Nennbetrag von 249.500,-- Euro unter Leistung einer Bareinlage von 249.500,-- Euro, das Land Steiermark oder eine im Eigentum des Landes Steiermark stehende Beteiligungsgesellschaft 10% der Geschäftsanteile im Nennbetrag von 100.000
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut. 17.05.2018 20010202 NOR40202156
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz