Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Finnland)
· Vertrag – Finnland · BGBl. III Nr. 77/2018 · in Kraft seit 2018-06-01
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen über den Schutz von Verschlusssachen mit Finnland (2018). Reine Sicherheitskooperation ohne Eingriff in bürgerliche Freiheiten.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 — ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH ↗ RIS
ARTIKEL 1 ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH Der Zweck dieses Abkommens ist die Gewährleistung des Schutzes von klassifizierten Informationen, die im Rahmen der Kooperation zwischen den Parteien ausgetauscht oder erzeugt werden. 16.05.2018 20010199 NOR40201979
KI-Analyse · 2026-07-20 · 17 §§ im Datensatz