Bundesfinanzgesetz 2018
BFG 2018 · BG · BGBl. I Nr. 18/2018 · in Kraft seit 2018-05-01
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Bundesfinanzgesetz 2018 ist das Budget für das abgelaufene Finanzjahr 2018. Gegenstandslos; bereinigen.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Bewilligung Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2018 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Auszahlungen und Einzahlungen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen: Allgemeine Geldfluss aus Gebarung der Finanzierungstätigkeit (Beträge in Millionen Euro) Auszahlungen: 78 536,102 92 559,104 Einzahlungen: 76 377,030 94 718,176 Nettofinanzierungsbedarf: 2 159,072 Finanzierungsüberschuss: 2 159,072 Der Nettofinanzierungsbedarf der allgemeinen Gebarung vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2018 an Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Mittelumschichtungen und Mittelverwendungsüberschreitungen gemäß Artikel IV und V herangezogen werden. 13.03.2019 20010194 NOR40201841
Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-05 · 21 §§ im Datensatz