VfGH-Ausspruch, dass die "Richtlinie für Verfahren zur Meldung grenzüberschreitender Studien gemäß § 27 HS-QSG" als gesetzwidrig aufgehoben wurde
· K · BGBl. II Nr. 97/2018 · in Kraft seit 2018-05-10
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung veröffentlicht den VfGH-Ausspruch, dass eine Richtlinie der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria zu grenzüberschreitenden Studien gesetzwidrig war. Die Aufhebung ist vollzogen. Als historische Bekanntmachung ohne fortlaufende Rechtswirkung ist die Kundmachung obsolet.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 6. März 2018, V 9-12/2017-20, V 16/2017-20, ausgesprochen, dass die in der 23. Sitzung des Board der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria am 6. November 2014 beschlossene und auf der Internetseite der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria kundgemachte "Richtlinie für Verfahren zur Meldung grenzüberschreitender Studien gemäß § 27 HS-QSG", als gesetzwidrig aufgehoben wurde. 17.09.2021 20010192 NOR40201836
§ 0 ↗ RIS
Kundmachung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die in der 23. Sitzung des Board der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria am 6. November 2014 beschlossene und auf der Internetseite der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria kundgemachte "Richtlinie für Verfahren zur Meldung grenzüberschreitender Studien gemäß § 27 HS-QSG", als gesetzwidrig aufgehoben wurde StF: BGBl. II Nr. 97/2018 Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht: 17.09.2021 20010192 NOR40201837
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz