Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Philippinen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 40/2018 · in Kraft seit 2018-03-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Rahmenabkommen ueber Partnerschaft und Zusammenarbeit der EU mit den Philippinen; aussenpolitischer Kooperationsvertrag ohne unmittelbare inlaendische Freiheitsbeschraenkung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 — TITEL I ↗ RIS
TITEL I ART UND GELTUNGSBEREICH ARTIKEL 1 Allgemeine Grundsätze (1) Richtschnur der Innen- und der Außenpolitik beider Vertragsparteien und wesentliches Element dieses Abkommens sind die Wahrung der Grundsätze der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen einschlägigen internationalen Menschenrechtsübereinkünften niedergelegt sind, zu deren Vertragsparteien sie gehören, sowie die Wahrung des Rechtsstaatsprinzips. (2) Die Vertragsparteien bekräftigen ihre gemeinsamen Wertvorstellungen, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen zum Ausdruck kommen. (3) Die Vertragsparteien bekräftigen ihr Engagement für die Förderung der nachhaltigen Entwicklung, für die Zusammenarbeit zur Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und für die Leistung eines Beitrags zur Verwirklichung der international vereinbarten Entwicklungsziele, einschließlich der Millenniumsentwicklungsziele. (4) Die Vertragsparteien bestätigen erneut ihr Eintreten für den Grundsatz des verantwortlichen staatlichen Handelns. (5) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, die Zusammenarbeit im Rahmen dieses Abkommens entsprechend ihren jeweil
Art. 2 — Ziele der Zusammenarbeit ↗ RIS
ARTIKEL 2 Ziele der Zusammenarbeit Im Hinblick auf den Ausbau ihrer bilateralen Beziehungen verpflichten sich die Vertragsparteien, einen umfassenden Dialog zu führen und ihre weitere Zusammenarbeit in allen in diesem Abkommen genannten Bereichen von beiderseitigem Interesse zu fördern. Ihre Anstrengungen haben insbesondere das Ziel, 15.06.2018 20010179 NOR40201034
KI-Analyse · 2026-07-20 · 59 §§ im Datensatz