Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von Zellstoff und Papier
AEV Zellstoff und Papier · V · BGBl. II Nr. 62/2018 · in Kraft seit 2018-04-07
81/01 Wasserrechtsgesetz 1959 · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung begrenzt, welche Schadstoffe Zellstoff- und Papierfabriken ins Abwasser einleiten dürfen. Das schützt Gewässer und Dritte vor echtem externem Schaden durch Industrieabwässer. Sie setzt EU-Vorgaben um und bewegt sich im Rahmen des berechtigten Umweltschutzes.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. (1) Im Sinne dieser Verordnung gilt als: (2) Die Verordnung gilt für Einleitungen von Abwasser in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation, wenn der einleitende Betrieb oder die Anlage einer oder mehreren der folgenden Tätigkeiten dient: (3) Bei der wasserrechtlichen Bewilligung von Einleitungen gilt: (4) Abs. 2 gilt nicht für die Einleitung von (5) Für Direkt- und Indirekteinleitungen gemäß Abs. 2 Z 1 bis 3 und Z 7 gilt, dass halogenierte organische Verbindungen, die durch eine Reaktion von Chlorgas (Cl2) oder unterchloriger Säure (HOCl) und ihrer Salze mit den organischen Bestandteilen der Rohstoffe entstehen, im Abwasser nicht enthalten sein dürfen; diese Anforderung gilt als eingehalten, wenn Chlorgas oder unterchlorige Säure und ihre Salze bei der Zellstoffbleiche nicht eingesetzt werden. (6) Abwasser aus der Herstellung von Asbestpapier gemäß Abs. 2 Z 6 (§ 2 Abs. 3 zweiter Satz der Chemikalien-Verbotsverordnung 2003, BGBl. II Nr. 477/2003) darf grundsätzlich nicht in ein Fließgewässer oder eine öffentliche Kanalisation eingeleitet werden; ausgenommen ist Abwasser, welches bei der routinemäßigen Reinigung und Wartung der zur Herstellung von Asbestpapier ver
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Durch nachstehend genannte Parameter der Anlagen A bis D werden gefährliche Abwasserinhaltsstoffe gemäß § 33b Abs. 2 und 11 WRG 1959 erfasst: Toxizität und AOX. 11.11.2025 20010172 NOR40200947
§ 6 ↗ RIS
§ 6. Durch diese Verordnung werden die Vorgaben folgender Rechtsakte der Europäischen Union hinsichtlich Industrieemissionen umgesetzt: 11.11.2025 20010172 NOR40200951
KI-Analyse · 2026-06-27 · 12 §§ im Datensatz