Deregulierung, aber richtig

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Kundmachung gemäß § 5 des Parteien-Förderungsgesetzes 2012

· K · BGBl. II Nr. 54/2018 · in Kraft seit 2018-03-30

10/12 Politische Parteien, Interessenvertretung · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Im Gesetzestext selbst ist ausdrücklich vermerkt, dass diese Kundmachung aufgrund der Änderung des Parteien-Förderungsgesetzes durch BGBl. I Nr. 31/2019 obsolet ist. Der österreichische Gesetzgeber hat damit selbst festgestellt, dass diese Vorschrift keine Wirkung mehr entfaltet. Sie kann sofort gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Aufgrund der Änderung des § 5 Parteien-Förderungsgesetzes durch BGBl. I Nr. 31/2019 obsolet. Kundmachung der Präsidentin des Rechnungshofes gemäß § 5 des Parteien-Förderungsgesetzes 2012 StF: BGBl. II Nr. 54/2018 24.06.2019 20010163 NOR40200819

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz