Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Spanien)

· Vertrag – Spanien · BGBl. III Nr. 235/2017 · in Kraft seit 2018-02-01

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen regelt gemäß Artikel 83bis des Chicagoer Abkommens die Übertragung der Sicherheitsaufsicht bei angemieteten Luftfahrzeugen. Dies ist eine technische Luftfahrtsicherheitsfrage und bleibt sinnvoll.

Kategorien

KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz