Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Spanien)
· Vertrag – Spanien · BGBl. III Nr. 235/2017 · in Kraft seit 2018-02-01
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen regelt gemäß Artikel 83bis des Chicagoer Abkommens die Übertragung der Sicherheitsaufsicht bei angemieteten Luftfahrzeugen. Dies ist eine technische Luftfahrtsicherheitsfrage und bleibt sinnvoll.
Kategorien
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