Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

APAB-Qualitätssicherungsprüfberichtsverordnung

APAB-QPBV · V · BGBl. II Nr. 371/2017 · in Kraft seit 2018-01-01

36 Wirtschaftstreuhänder · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. EU-Verordnung 537/2014 und Richtlinie 2014/56/EU verpflichten Österreich zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsicht mit Qualitätssicherungsprüfungen.

Begründung

Die EU schreibt für Österreich eine unabhängige Abschlussprüferaufsicht vor, zu der auch Qualitätssicherungsprüfungen gehören. Diese Verordnung legt den formalen Aufbau des Prüfberichts fest und hält sich im Rahmen des EU-rechtlich Notwendigen. Ein Musterprüfbericht auf der APAB-Website begrenzt den praktischen Aufwand für Prüfer.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Der schriftliche Prüfbericht hat sich am folgenden Aufbau zu orientieren und jedenfalls folgende Angaben zu enthalten: 16.06.2021 20010086 NOR40235111

§ 2 ↗ RIS

§ 2. (1) Der schriftliche Prüfbericht hat sich zweckmäßigerweise an dem auf der Internetseite der APAB veröffentlichten Musterprüfbericht zu orientieren. (2) Feststellungen gemäß § 1 haben neben der Beschreibung des festgestellten Mangels jedenfalls die Angabe der übertretenen Norm (Gesetz oder berufsständische Regelungen), die Einstufung der Schwere des festgestellten Mangels und die Angabe der Ursachen zu enthalten. Bei den Kapiteln 4.2 bis 4.9, 5.2.1. bis 5.2.7. und 6. ist nach den Feststellungen eine Gesamteinstufung des jeweiligen funktionellen Bereiches vorzunehmen. (3) Unter dem Punkt Maßnahmenempfehlungen können, sofern erforderlich, Empfehlungen zur Beseitigung der festgestellten Mängel angegeben werden. 18.12.2017 20010086 NOR40199559

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz