Deregulierung, aber richtig

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Luftverkehrsabkommen (Armenien)

· Vertrag – Armenien · BGBl. III Nr. 220/2017 · in Kraft seit 2018-01-01

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Luftverkehrsabkommen mit Armenien; regelt zwischenstaatliche Verkehrsrechte.

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