Frauenförderungsplan BMGF
· V · BGBl. II Nr. 314/2017 · in Kraft seit 2017-11-16
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Der Plan setzt verbindliche Frauenanteils-Ziele ausdrücklich nur bis zum 31.12.2018 fest, ausgehend vom Stand Ende 2016. Diese Fristen sind längst verstrichen, und das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen besteht in dieser Form nicht mehr. Die Verordnung ist damit gegenstandslos. Sie sollte gestrichen werden; eine etwaige aktuelle Gleichstellungsregelung gehört in eine neue, geltende Verordnung.
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Belegende Paragraphen
Anl. 1 — Ausgangspunkt ist der IST-Stand zum 31.12.2016*) ↗ RIS
Anlage Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile bis 31.12.2018 (gemäß § 11a Abs. 3 BGlBG) Die verbindlichen Vorgaben beziehen sich auf Frauen, die zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete männliche Bewerber und sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. In jenen Bereichen, in denen der Frauenanteil von 50 % bereits erreicht wurde, ist darauf zu achten, dass durch Neuaufnahmen bzw. durch Funktionsbesetzungen der Frauenanteil nicht unter 50 % sinkt. Ausgangspunkt ist der IST-Stand zum 31.12.2016*) Einstufung männlich weiblich Gesamt Frauenanteil % A/A1/a/v1 85 136 221 61,54 B/A2/b/v2 20 73 93 78,49 C/A3/c/v3/h1 21 61 82 74,39 D/A4/d/v4 5 3 8 37,50 ADV-SV 6 1 7 14,29 Summe 137 274 411 66,67 Fluktuation**) Sektionsleiter/-innen 2 2 4 50,00 1 Bereichsleiter/-innen und SL-STV 3 3 6 50,00 2 Abteilungsleiter/-innen 14 22 36 61,11 3 Referatsleiter/-innen 1 4 5 80,00 1 Summe 20 31 51 60,78 7 *) Aufgrund der Bundesministeriengesetz-Novelle 2016 ressortiert mit Wirksamkeit vom 01.07.2016 die Sektion für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung zum Bundesministerium für Gesundheit. Damit eine Vergleichbarkeit zum nächstfolgenden Frauenförderungplan
§ 0 ↗ RIS
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Maßnahmen zur beruflichen Förderung von Frauen im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (Frauenförderungsplan BMGF) StF: BGBl. II Nr. 314/2017 Auf Grund des § 11a des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 65/2015, wird verordnet: 17.11.2017 20010039 NOR40198978
KI-Analyse · 2026-06-16 · 24 §§ im Datensatz