57. Nachtrag zum Arzneibuch
· V · BGBl. II Nr. 280/2017 · in Kraft seit 2017-10-25
82/04 Apotheken, Arzneimittel · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung hat das Österreichische Arzneibuch 2017 in Kraft gesetzt und die Ausgabe 2016 aufgehoben. Dieser Vorgang ist vollständig vollzogen. Die Ausgabe 2017 wurde ihrerseits durch spätere Nachträge des Europäischen Arzneibuches ersetzt. Die Verordnung hat keinen verbleibenden Regelungsinhalt.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Das Österreichische Arzneibuch, Amtliche Ausgabe 2017, wird in Kraft gesetzt. 25.10.2017 20010018 NOR40198604
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Das Österreichische Arzneibuch, Amtliche Ausgabe 2016, wird außer Kraft gesetzt. 25.10.2017 20010018 NOR40198605
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz