Beschäftigungsquoten älterer Personen zum 30. Juni 2017
· K · BGBl. II Nr. 278/2017 · in Kraft seit 2017-10-21
62 Arbeitsmarktverwaltung · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung veröffentlicht die Beschäftigungsquoten älterer Arbeitnehmer zu einem einzigen Stichtag — dem 30. Juni 2017. Der Inhalt ist eine historische Statistik ohne fortlaufende Rechtswirkung. Die Kundmachung hat ihren einmaligen Informationszweck erfüllt und kann gestrichen werden.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Beschäftigungsquote älterer Personen gemäß § 1a Abs. 1 des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes (AMPFG), BGBl. Nr. 315/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 75/2017, beträgt zum 30. Juni 2017: Der Zielwert gemäß § 1 Abs. 3 AMPFG wird bei der Altersgruppe der 55- bis 59-jährigen Männer um 1,8 Prozentpunkte, bei der Altersgruppe der 60- bis 64-jährigen Männer um 2,4 Prozentpunkte und bei der Altersgruppe der 55- bis 59-jährigen Frauen um 3,1 Prozentpunkte überschritten. 24.10.2017 20010016 NOR40198575
§ 0 ↗ RIS
Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Beschäftigungsquoten älterer Personen zum 30. Juni 2017 StF: BGBl. II Nr. 278/2017 24.10.2017 20010016 NOR40198576
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz