Gegenseitige Vertretung im Verfahren zur Erteilung von Visa (Slowenien)
· Vertrag – Slowenien · BGBl. III Nr. 159/2017 · in Kraft seit 2017-07-01
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen regelt die gegenseitige Vertretung bei der Visaerteilung. Es setzt den EU-Visakodex operativ um und vereinfacht die Verwaltung.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 8 §§ im Datensatz