Lehrplan der zweijährigen Forstfachschule
· V · BGBl. II Nr. 232/2017 · in Kraft seit 2017-09-01
70/07 Schule und Kirche; 80/02 Forstrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Der Lehrplan legt den Unterrichtsinhalt der zweijährigen Forstfachschule fest und ist seit 2017/2018 klassenweise in Kraft getreten. Er setzt eine konkrete Pflicht aus dem Forstgesetz 1975 um und hat laufende operative Wirkung für alle aktuell eingeschriebenen Schüler. Ein legitimer staatlicher Grund – einheitliche Berufsausbildungsstandards für einen spezialisierten Fachberuf – ist gegeben. Der Lehrplan ist verhältnismäßig und nicht erkennbar überschießend.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 — Lehrplan ↗ RIS
Lehrplan § 1. Für die zweijährige Forstfachschule wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan erlassen. 31.08.2017 20009968 NOR40196742
§ 2 — Inkrafttreten ↗ RIS
Inkrafttreten § 2. Diese Verordnung sowie die Anlage treten hinsichtlich der 1. Klassen mit 1. September 2017 und hinsichtlich der 2. Klassen mit 1. September 2018 in Kraft. 31.08.2017 20009968 NOR40196743
KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz