Zulassung von Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Masterstudiengängen und Fachhochschul-Diplomstudiengängen zu Doktoratsstudien
· V · BGBl. II Nr. 218/2017 · in Kraft seit 2017-08-17
72/02 Studienrecht allgemein · Gesamte Fassung im RIS ↗
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