Deregulierung, aber richtig

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Dreiländergrenzpunkt Thaya – March (Slowakei, Tschechische R)

· Vertrag - Multilateral · BGBl. III Nr. 121/2017 · in Kraft seit 2017-08-01

19/02 Staatsgrenzen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Vertrag legt den Dreiländergrenzpunkt an Thaya und March mit der Slowakei und Tschechien fest. Grenzfeststellung ist ein legitimer völkerrechtlicher Zweck ohne Freiheitsbezug.

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