Dreiländergrenzpunkt Thaya – March (Slowakei, Tschechische R)
· Vertrag - Multilateral · BGBl. III Nr. 121/2017 · in Kraft seit 2017-08-01
19/02 Staatsgrenzen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Vertrag legt den Dreiländergrenzpunkt an Thaya und March mit der Slowakei und Tschechien fest. Grenzfeststellung ist ein legitimer völkerrechtlicher Zweck ohne Freiheitsbezug.
Kategorien
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