Deregulierung, aber richtig

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Erprobung des Bildungskompasses im Kindergartenjahr 2017/18 (Bund – OÖ)

· Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG · BGBl. I Nr. 133/2017 · in Kraft seit 2017-04-01

17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Vereinbarung betrifft ein einmaliges Pilotprojekt zur Erprobung des Bildungskompasses im Kindergartenjahr 2017/18 mit fixem Zuschuss. Projekt und Abrechnung sind abgeschlossen, die Vereinbarung ist gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 3 — Finanzierung durch den Bund ↗ RIS

Artikel 3 Finanzierung durch den Bund (1) Das BMFJ wird zur Abdeckung des Aufwandes des Landes Oberösterreich für die Erprobung des Bildungskompasses im Kindergartenjahr 2017/18 Zuschüsse in der Höhe 164.000 Euro zur Verfügung stellen. 13.02.2025 20009951 NOR40196142

Art. 6 — Zahlungen des Bundes ↗ RIS

Artikel 6 Zahlungen des Bundes (1) Der Bundeszuschuss gemäß Art. 3 wird im August 2017 in der Höhe von insgesamt 39.500 Euro und im April 2018 in der Höhe von 124.500 Euro auf das vom Land Oberösterreich bekannt gegebene Konto bevorschusst. (2) Die Auszahlung erfolgt durch das Bundesministerium für Familien und Jugend. 13.02.2025 20009951 NOR40196145

KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz