Zusätzliche Mittel aus dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen
· BG · BGBl. I Nr. 108/2017 · in Kraft seit 2017-07-27
58/02 Energierecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Gesetz ordnet eine einmalige Überweisung aus dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen für konkrete Verwendungszwecke (Ladeinfrastruktur, Energieforschung) an. Es ist mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung in Kraft getreten und hat damit seinen einzigen Anwendungsfall sofort erfüllt. Das Gesetz hat keine fortlaufende Wirkung; die Mittel sind längst ausgegeben.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Von dem von der EnergieControl Austria verwalteten Sondervermögen, bestehend aus 27.07.2017 20009942 NOR40195374
§ 2 ↗ RIS
§ 2. (1) Die gemäß § 1 überwiesenen Mittel sind ausschließlich wie folgt zu verwenden: (2) Die übrigen Mittel des Sondervermögens gemäß Abs. 1 sind von der EnergieControl Austria als Anzahlung für künftige Aufwendungen gemäß § 5 Abs. 4 EnergieControlGesetz, BGBl. I Nr. 110/2010, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 174/2013, zu verwenden. Speichertechnologie 27.07.2017 20009942 NOR40195375
§ 3 ↗ RIS
§ 3. Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. 27.07.2017 20009942 NOR40195376
KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz