Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Polytechnischen Schulen
· K · BGBl. II Nr. 198/2017 · in Kraft seit 2017-09-01
70/07 Schule und Kirche · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Bekanntmachung veröffentlicht den von der Katholischen Kirche festgelegten Lehrplan für Polytechnische Schulen, wie es das Religionsunterrichtsgesetz fordert. Der Staat erfüllt damit eine gesetzliche Pflicht zur formellen Bekanntmachung kirchlicher Lehrpläne. Die Bekanntmachung sichert den rechtlichen Status des Lehrplans an diesen Schulen.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Polytechnischen Schulen wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September 2017 an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 235/1999. 24.07.2017 20009936 NOR40195190
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz