Deregulierung, aber richtig

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Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf

· K · BGBl. II Nr. 197/2017 · in Kraft seit 2017-09-01

70/07 Schule und Kirche · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Bekanntmachung veröffentlicht den von der Katholischen Kirche beschlossenen Lehrplan für den Religionsunterricht an Sonderschulen, wie es das Religionsunterrichtsgesetz vorschreibt. Der Staat setzt damit eine gesetzliche Verpflichtung um, ohne den Inhalt des Lehrplans zu bestimmen. Die Bekanntmachung ist notwendig, damit der Lehrplan an Schulen rechtliche Gültigkeit hat.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September 2017 an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 346/1998. 24.07.2017 20009935 NOR40195185

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