Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen von Minamata über Quecksilber

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 108/2017 · in Kraft seit 2025-04-25

89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Uebereinkommen von Minamata ueber Quecksilber; internationaler Umweltschutz, konkrete Beschraenkungen ergeben sich aus dem EU- und Umsetzungsrecht.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 — Ziel ↗ RIS

Artikel 1 Ziel Ziel dieses Übereinkommens ist es, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen zu schützen. 28.04.2026 20009933 NOR40195088

KI-Analyse · 2026-07-20 · 41 §§ im Datensatz