Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Genehmigung der Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

· BG · BGBl. I Nr. 83/2017 · in Kraft seit 2017-07-01

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Bundesgesetz ermächtigt den Minister für Wissenschaft, Vorbelastungen für die Finanzjahre 2018 bis 2023 zu begründen. Diese Ermächtigung wurde bereits ausgeübt und die betreffenden Jahre sind abgelaufen. Das Gesetz ist vollständig erledigt und hat keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt, beim Detailbudget 40.02.01 (Wirtschaftsförderung) der Untergliederung 40 Vorbelastungen hinsichtlich der Finanzjahre 2018 bis 2023 in der Höhe von bis zu 2,234 Milliarden Euro zu begründen. 10.07.2025 20009922 NOR40194674

§ 3 ↗ RIS

§ 3. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft. 10.07.2025 20009922 NOR40194676

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz