Durchführungsvereinbarung des Vertrages über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit (Schweiz, Liechtenstein)
· Vertrag - Multilateral · BGBl. III Nr. 98/2017 · in Kraft seit 2017-08-01
49/11 Internationale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Durchführungsvereinbarung konkretisiert die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit mit der Schweiz und Liechtenstein. Sie dient der inneren Sicherheit als legitimem Staatszweck.
Kategorien
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