Deregulierung, aber richtig

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Wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit (Bosnien - Herzegowina)

· Vertrag – Bosnien-Herzegowina · BGBl. III Nr. 89/2017 · in Kraft seit 2017-06-01

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen ueber wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit mit Bosnien und Herzegowina ist ein legitimes Kooperationsinstrument ohne Inlandsbeschraenkung.

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