Erteilung einer Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen
· BG · BGBl. I Nr. 67/2017 · in Kraft seit 2017-06-03
31/02 Verfügungen über Bundesvermögen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Gesetz hat den Bundesminister für Finanzen ermächtigt, 30 Nachtsichtgeräte im Gesamtwert von 54.600 Euro unentgeltlich an die Republik Serbien zu übergeben. Dieser einmalige Übergabeauftrag ist mit der Übergabe der Geräte vollständig erfüllt. Das Gesetz hat seit der Übergabe keinen verbleibenden Regelungsinhalt mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen ermächtigt: Unentgeltliche Übereignung von 30 Stück Nachtsichtferngläsern 87 (NSFG-87) im Wert von insgesamt 54.600 Euro an die Republik Serbien. 02.06.2017 20009889 NOR40193500
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut. 02.06.2017 20009889 NOR40193501
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz