Unentgeltliche Eigentumsübertragung von Liegenschaften und Mobilien des Bundes an das Land Salzburg
· BG · BGBl. I Nr. 55/2017 · in Kraft seit 2017-04-25
31/02 Verfügungen über Bundesvermögen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Gesetz ermaechtigt einmalig zur unentgeltlichen Uebertragung bestimmter Liegenschaften und Gegenstaende des Bundes an das Land Salzburg. Solche Einmal-Uebertragungen sind mit der Durchfuehrung erledigt; auch die Zahlungspflicht des Bundes war auf vier Jahre bis Ende 2020 befristet und ist abgelaufen. Das Gesetz hat seinen Zweck erfuellt und kann weg.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. (1) Der Bundesminister für Finanzen wird zur unentgeltlichen Eigentumsübertragung der nachstehend näher bezeichneten Liegenschaften des Bundes an das Land Salzburg ermächtigt: (2) Der Bundesminister für Finanzen wird in diesem Zusammenhang überdies zur unentgeltlichen Eigentumsübertragung der in der Anlage 1 näher bezeichneten Einrichtungsgegenstände des Bundes (Bundesmobilienverwaltung) sowie der in der Anlage 2 näher bezeichneten Kulturgüter und Kunstwerke (bewegliche Denkmale, verwaltet vom Kunsthistorischen Museum Wien sowie von der Österreichischen Galerie Belvedere) an das Land Salzburg ermächtigt. Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes, BGBl. Nr. 533/1923 in der jeweils geltenden Fassung, über die freiwillige Veräußerung finden auf diese Eigentumsübertragung keine Anwendung. 25.04.2017 20009861 NOR40192903
§ 3 ↗ RIS
§ 3. Der Bund verpflichtet sich jedoch, hinsichtlich der Liegenschaft EZ 40006, KG 56537, Stadt Salzburg, 5010 Salzburg, Mönchsberg 34, ausschließlich die Zahlungsleistungen für erforderliche Hangsicherungsmaßnahmen und statische Unterstützungsmaßnahmen auf die Dauer von vier Jahren zu übernehmen, wobei ab 2017 pro Jahr ein Betrag von bis zu 0,23 Millionen Euro bei der Burghauptmannschaft Österreich zur Zahlung bereit gestellt wird. Das sind bis 31. Dezember 2020 insgesamt höchstens 0,92 Millionen Euro, wobei die Zahlungsverpflichtungen des Bundes mit diesen Beträgen gedeckelt sind. 25.04.2017 20009861 NOR40192905
KI-Analyse · 2026-06-06 · 10 §§ im Datensatz