Deregulierung, aber richtig

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Vertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit (Italien)

· Vertrag – Italien · BGBl. III Nr. 47/2017 · in Kraft seit 2017-04-01

49/11 Internationale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Vertrag regelt die aktuelle polizeiliche Zusammenarbeit mit Italien. Legitime Sicherheitskooperation im gemeinsamen Grenzraum.

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