IngG-Fachrichtungsverordnung
· V · BGBl. II Nr. 74/2017 · in Kraft seit 2017-05-01
95/08 Sonstiges Technik · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung listet die HTL-Fachrichtungen und Tätigkeitsbereiche auf, die für die Erlangung der Berufsbezeichnung 'Ingenieur' anrechenbar sind. Sie ermöglicht HTL-Absolventinnen und -Absolventen, nach dreijähriger Berufspraxis eine staatlich anerkannte Qualifikationsbezeichnung zu erhalten. Die Liste definiert, wer Zugang zu dieser Bezeichnung hat – eine notwendige Konkretisierung des Ingenieurgesetzes 2017. Ob das zugrundeliegende Ingenieurgesetz selbst zu überdenken wäre, ist eine andere Frage; diese Verordnung ist als Umsetzungsakt notwendig.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Diese Verordnung legt gemäß § 3 Abs. 1 Ingenieurgesetz 2017 die technischen und gewerblichen Fachrichtungen gemäß § 2 Z 1 lit. a Ingenieurgesetz 2017 sowie Tätigkeiten, die als Praxistätigkeit auf technischem Gebiet anzurechnen sind, für die Erlangung der Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur“ bzw. „Ingenieurin“ fest.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Folgende technische und gewerbliche Fachrichtungen für Reife- und Diplomprüfungen und Diplomprüfungen sind im Zertifizierungsverfahren anzuerkennen: Reifeprüfung, Getreidetechnologie, Drucktechnik, Kunststofftechnik, Rohstofftechnik 24.08.2022 20009834 NOR40246786
§ 3 — Arbeitsbereiche ↗ RIS
§ 3. Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens sind Praxistätigkeiten in wesentlichem Ausmaß aus zumindest einem der nachfolgend genannten Arbeitsbereiche in einem Berufsfeld, das einer der in § 2 genannten Fachrichtungen entspricht, nachzuweisen. Arbeitsbereiche Praxistätigkeiten Forschung und Entwicklung Produkt- und Systementwicklung; Konstruktion Projekt- und Prozessmanagement Materialwesen und Beschaffung Arbeitsvorbereitung und Produktion Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitsmanagement (QUSM) Marketing und Verkauf Technisches Service und Kundendienst Inspektions- und Sachverständigentätigkeit Betriebswirtschaft und Unternehmensführung Beratung und Consulting Lehr- und Vortragstätigkeit Ablaufprozess, Forschungsarbeit, Marketingbereich, Produktentwicklung, Produktplan, Konstruktionsplan, Projektmanagement, Aufbauorganisation, Terminplanung, Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Arbeitsanweisung, Entwicklungsabteilung, Wartungsarbeit, Serviceerfordernis, Inspektionstätigkeit, Investitionsbedarf, Aufbaustruktur, Lehrtätigkeit, Produzentin, Lieferantin 24.08.2022 20009834 NOR40246787
KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz