Deregulierung, aber richtig

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IngG-Zertifizierungsstellenverordnung

· V · BGBl. II Nr. 72/2017 · in Kraft seit 2017-05-01

95/08 Sonstiges Technik · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung überträgt die Durchführung der Ingenieur-Zertifizierungsverfahren auf die Landeskammern der gewerblichen Wirtschaft. Es handelt sich um eine rein organisatorische Delegation innerhalb des bestehenden Ingenieurgesetzes 2017. Ohne sie hätten die Kammern keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für diese Aufgabe.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Gemäß § 4 Abs. 1 und 2 Ingenieurgesetz 2017 werden folgende Selbstverwaltungskörper (Art. 120a B-VG) zur Besorgung im übertragenen Wirkungsbereich (Art. 120b Abs. 2 B-VG) mit der Durchführung der Zertifizierungsverfahren betraut:

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2017 in Kraft.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz