Deregulierung, aber richtig

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Aufhebung des Abkommens über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt (Schweiz)

· Vertrag – Schweiz · BGBl. III Nr. 6/2017 · in Kraft seit 2017-01-29

39/06 Rechts- und Amtshilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen zur Aufhebung des Steuer- und Finanzmarktabkommens von 2012 mit der Schweiz, das durch den automatischen Informationsaustausch abgelöst wurde. Es ist die völkerrechtliche Grundlage der Aufhebung und im Ergebnis freiheitsfreundlich; als bloßer Aufhebungsakt ohne eigene Belastung unbedenklich.

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