Deregulierung, aber richtig

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Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres während ihres Aufenthaltes in Guyana (Frankreich)

· Vertrag – Frankreich · BGBl. III Nr. 7/2017 · in Kraft seit 2017-02-01

19/10 Friedenssicherung · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen mit Frankreich klärt den Rechtsstatus österreichischer Soldaten bei Ausbildungsaufenthalten in Französisch-Guyana durch Verweis auf das PfP-Truppenstatut. Ohne klare Rechtsgrundlage wären österreichische Soldaten im Ausland schutzlos gegenüber Rechtstreitigkeiten. Das Abkommen ist auf das Notwendige beschränkt, schafft Rechtssicherheit für beide Seiten und dient der legitimen Landesverteidigung.

Kategorien

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Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Betreffend die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres während ihres Aufenthalts in der Französischen Gebietskörperschaft Guyana finden die Bestimmungen des PfP-Truppenstatuts Anwendung.

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 Einzelheiten zu Art, Umfang und Dauer solcher Aufenthalte werden zwischen den zuständigen Behörden vereinbart.

Art. 3 ↗ RIS

Artikel 3 Streitigkeiten über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens werden im Wege direkter Konsultationen zwischen den Parteien beigelegt.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz