Deregulierung, aber richtig

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Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres während ihres Aufenthaltes in Guyana (Frankreich)

· Vertrag – Frankreich · BGBl. III Nr. 7/2017 · in Kraft seit 2017-02-01

19/10 Friedenssicherung · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen mit Frankreich klärt den Rechtsstatus österreichischer Soldaten bei Ausbildungsaufenthalten in Französisch-Guyana durch Verweis auf das PfP-Truppenstatut. Ohne klare Rechtsgrundlage wären österreichische Soldaten im Ausland schutzlos gegenüber Rechtstreitigkeiten. Das Abkommen ist auf das Notwendige beschränkt, schafft Rechtssicherheit für beide Seiten und dient der legitimen Landesverteidigung.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Betreffend die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres während ihres Aufenthalts in der Französischen Gebietskörperschaft Guyana finden die Bestimmungen des PfP-Truppenstatuts Anwendung.

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 Einzelheiten zu Art, Umfang und Dauer solcher Aufenthalte werden zwischen den zuständigen Behörden vereinbart.

Art. 3 ↗ RIS

Artikel 3 Streitigkeiten über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens werden im Wege direkter Konsultationen zwischen den Parteien beigelegt.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz