Deregulierung, aber richtig

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Enteignung der Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr. 15, Braunau am Inn

· BG · BGBl. I Nr. 4/2017 · in Kraft seit 2017-01-14

13/03 Sonstiges Staatsvertragsdurchführung, Kriegsfolgen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Gesetz enteignet eine einzelne Liegenschaft (das Geburtshaus Hitlers in Braunau) gegen Entschädigung, um die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts dauerhaft zu unterbinden. Es schützt vor einem konkreten gesellschaftlichen Schaden, betrifft nur einen Einzelfall und sieht eine Entschädigung vor. Die Maßnahme ist verhältnismäßig und hat keine allgemeine freiheitsbeschränkende Wirkung.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 — Enteignung ↗ RIS

Enteignung § 1. Zur dauerhaften Unterbindung der Pflege, Förderung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts oder eines bejahenden Gedenkens an den Nationalsozialismus nimmt der Bund das Eigentum lastenfrei an der Liegenschaft EZ 217 KG 40005 Braunau am Inn in Anspruch.

§ 3 — Festsetzung und Leistung der Entschädigung ↗ RIS

Festsetzung und Leistung der Entschädigung § 3. (1) Die Höhe der Entschädigung ist vom Bundesminister für Inneres gegenüber demjenigen, der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bücherlicher Eigentümer gemäß § 1 ist, durch Bescheid festzusetzen. (2) Bei der Festsetzung der Entschädigung und deren Leistung sind hinsichtlich (3) Die Übertragung des Eigentums der Liegenschaft im Grundbuch ist amtswegig durch das Grundbuchsgericht mit dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes im Rang der Vormerkung einzuverleiben. Sobald der Bundesminister für Inneres dem Grundbuchsgericht die Leistung der rechtskräftig festgelegten Entschädigung nachgewiesen hat, hat dieses das Eigentum einzuverleiben.

KI-Analyse · 2026-06-06 · 6 §§ im Datensatz