Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über die finanzielle Kooperation (Mongolei)

· Vertrag – Mongolei · BGBl. III Nr. 226/2016 · in Kraft seit 2017-01-01

39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen regelt die finanzielle Kooperation mit der Mongolei im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und dient einem legitimen außenpolitischen Zweck. Es schränkt keine inländische Freiheit ein.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 1.1 Die Vertragsparteien bemühen sich, im Rahmen ihrer jeweiligen bestehenden Gesetze, Vorschriften und Politiken sowie ihrer internationalen Verpflichtungen, ihre finanzielle Kooperation zu fördern und zu erweitern.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 15 §§ im Datensatz