Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
· BG · BGBl. I Nr. 109/2016 · in Kraft seit 2016-12-21
31/02 Verfügungen über Bundesvermögen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Gesetz hat den Bundesminister für Finanzen ermächtigt, eine konkret benannte Liegenschaft in Asten (OÖ) zu veräußern. Der Liegenschaftsverkauf ist ein einmaliger Vorgang, der nach Abschluss des Kaufvertrags vollständig erfüllt ist. Ein fast zehn Jahre altes Veräußerungsermächtigungsgesetz für ein spezifisches Grundstück hat keinen verbleibenden Regelungsinhalt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. (1) Der Bundesminister für Finanzen wird zur Veräußerung nachstehenden unbeweglichen Bundesvermögens ermächtigt: BL: EZ: Grundstücke: KG: OÖ 130 52/2 (Teilung) 45101 Asten (2) Die Verwertung hat bestmöglich zu erfolgen.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz