Luftverkehrsabkommen (Niederlande in Bezug auf Curaçao)
· Vertrag – Niederlande · BGBl. III Nr. 220/2016 · in Kraft seit 2017-01-01
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen betrifft den Luftverkehr in Bezug auf Curaçao, das nicht zum EU-Gebiet gehört. Es erweitert Verkehrsrechte und ist beizubehalten.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 26 §§ im Datensatz