Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Luftverkehrsabkommen (Niederlande in Bezug auf Curaçao)

· Vertrag – Niederlande · BGBl. III Nr. 220/2016 · in Kraft seit 2017-01-01

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen betrifft den Luftverkehr in Bezug auf Curaçao, das nicht zum EU-Gebiet gehört. Es erweitert Verkehrsrechte und ist beizubehalten.

Kategorien

KI-Analyse · 2026-07-20 · 26 §§ im Datensatz