Deregulierung, aber richtig

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Erlassung eines Heimarbeitstarifs für Heimarbeiter/innen in der Schifflistickerei der Industrie und des Gewerbes

· V · BGBl. II Nr. 376/2016 · in Kraft seit 2017-01-01

60/04 Arbeitsrecht allgemein · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung legte 2017 die Stundenlöhne für Heimarbeiter in der Schifflistickerei fest. Solche Tarife werden regelmäßig neu vereinbart und durch aktuelle Tarife ersetzt; die genannten Lohnansätze liegen deutlich unter den heute geltenden Mindestlöhnen. Der Tarif ist damit überholt und hat keine praktische Gültigkeit mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 2 — Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer ↗ RIS

Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer § 2. (1) Dieser Heimarbeitstarif gilt gemäß § 35 Abs. 1 des Heimarbeitsgesetzes für alle Aufträge, die ab 1. Jänner 2017 erteilt werden und gilt bis zu einer Aufhebung oder Abänderung gemäß § 36 Abs. 1 Heimarbeitsgesetz oder durch Heimarbeitsgesamtvertrag. (2) Die Stundenlöhne des Heimarbeitstarifes sind nur dann anzuwenden, wenn der Berechnung des Entgeltes für den Heimarbeitsauftrag nicht ein Stückentgelt, sondern nur ein Stundenlohn zugrunde gelegt wird.

§ 3 — Tarifbestimmungen ↗ RIS

Tarifbestimmungen § 3. Schifflistickerei I. Stundenlöhne Nachsticken a) 8,25 € Nachsticken b) 7,45 € Ausschneiden 7,31 € Ausrüsten 7,33 € Für Ausrüstaufträge, bei denen Bügeln vorgesehen ist, wird der Stundenlohn um 0,43 € erhöht. Motive, Nähen und Wickeln 7,45 € Endeln, Zickzacknähen und Frillen 7,45 € Zäckeln von Ätzware 7,31 € Applikationen 7,45 € II. Zuschlag Für schwarze und marineblaue Ware 10%.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz