Deregulierung, aber richtig

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Verordnung elektromagnetische Felder Bund – B-VEMF

· V · BGBl. II Nr. 384/2016 · in Kraft seit 2016-12-14

63/04 Bundesbedienstetenschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Richtlinie 2013/35/EU über Mindestvorschriften zum Schutz von Arbeitnehmern vor elektromagnetischen Feldern – gilt auch für Bundesbedienstete.

Begründung

Die Verordnung schützt Bundesbedienstete vor gesundheitlich nachgewiesenen Risiken durch starke elektromagnetische Felder (z. B. bei MRT-Geräten, Schweißanlagen). Sie verweist auf die allgemeine VEMF für den Privatsektor und macht diese mit nötigen Anpassungen auf Bundesdienststellen anwendbar – ein schlankes und verhältnismäßiges Vorgehen. Der Schutz vor realem körperlichem Schaden ist ein klar legitimer Staatszweck.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 1 — Anwendungsbereich ↗ RIS

Anwendungsbereich § 1. Diese Verordnung gilt für den Anwendungsbereich des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes – B-BSG, BGBl. I Nr. 70/1999, für Tätigkeiten, bei denen die Bediensteten während ihrer Arbeit einer Einwirkung durch elektromagnetische Felder ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.

§ 2 — Anwendung der VEMF ↗ RIS

Anwendung der VEMF § 2. Die §§ 2 bis 11 sowie die Anlagen 1 bis 3 der Verordnung elektromagnetische Felder – VEMF, BGBl. II Nr. 179/2016, sind in den Dienststellen des Bundes, mit Ausnahme von Betrieben des Bundes, mit der Maßgabe anzuwenden, dass

§ 3 — Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union ↗ RIS

Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union § 3. Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2013/35/EU über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) (20. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/40/EG, ABl. Nr. L 179 vom 29.06.2013 S. 1, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 120 vom 13.05.2015 S. 62, umgesetzt.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz