Bundesfinanzgesetz 2017
BFG 2017 · BG · BGBl. I Nr. 101/2016 · in Kraft seit 2017-01-01
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Bundesfinanzgesetz 2017 ist das Budget für das abgelaufene Finanzjahr 2017. Gegenstandslos; bereinigen.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Bewilligung Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2017 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Auszahlungen und Einzahlungen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen: Allgemeine Geldfluss aus Gebarung der Finanzierungstätigkeit (Beträge in Millionen Euro) Auszahlungen: 77 457,185 94 907,173 Einzahlungen: 73 158,744 99 205,614 Nettofinanzierungsbedarf: 4 298,441 Finanzierungsüberschuss: 4 298,441 Der Nettofinanzierungsbedarf der allgemeinen Gebarung vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2017 an Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Mittelumschichtungen und Mittelverwendungsüberschreitungen gemäß Artikel IV und V herangezogen werden. 13.03.2019 20009714 NOR40188121
Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-05 · 21 §§ im Datensatz