Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Tschechische R)

· Vertrag – Tschechische R · BGBl. III Nr. 213/2016 · in Kraft seit 2016-12-09

89/03 Gesundheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Rahmenabkommen ermöglicht grenzüberschreitende Rettungseinsätze und verbessert die Notfallversorgung im Grenzgebiet. Das ist ein sinnvoller, bürgernaher Zweck.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 2 — Zweck ↗ RIS

Artikel 2 Zweck Dieses Rahmenabkommen definiert den rechtlichen Rahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst mit dem Ziel, im Grenzgebiet eine bestmögliche rettungsdienstliche Versorgung zu gewährleisten.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 16 §§ im Datensatz