Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Tschechische R)
· Vertrag – Tschechische R · BGBl. III Nr. 213/2016 · in Kraft seit 2016-12-09
89/03 Gesundheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Rahmenabkommen ermöglicht grenzüberschreitende Rettungseinsätze und verbessert die Notfallversorgung im Grenzgebiet. Das ist ein sinnvoller, bürgernaher Zweck.
Kategorien
—
Belegende Paragraphen
Art. 2 — Zweck ↗ RIS
Artikel 2 Zweck Dieses Rahmenabkommen definiert den rechtlichen Rahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst mit dem Ziel, im Grenzgebiet eine bestmögliche rettungsdienstliche Versorgung zu gewährleisten.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 16 §§ im Datensatz