Errichtung einer weiteren Notarstelle in Eferding
· V · BGBl. II Nr. 321/2016 · in Kraft seit 2016-11-16
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung richtete mit Wirkung vom 1. Februar 2018 eine Notarstelle in Eferding ein. Der Gründungsakt ist seit Jahren vollzogen. Die Verordnung hat keine operative Wirkung mehr und ist ersatzlos zu streichen.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Wels wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2018 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Eferding errichtet.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz