Deregulierung, aber richtig

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Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes in den zu den Zahlen E 945/2016, E 947/2016 und E 1054/2016 anhängigen Verfahren gemäß § 86a VfGG

· K · BGBl. I Nr. 91/2016 · in Kraft seit 2016-11-04

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung machte das abschließende Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zu den Verfahren E 945/2016, E 947/2016 und E 1054/2016 bekannt. Das Erkenntnis selbst ist die operative Grundlage — diese Kundmachung ist ein bloßes Publikationsinstrument ohne eigene Rechtswirkung und kann aus dem Rechtsbestand gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. Oktober 2016, dem Bundeskanzler zugestellt am 28. Oktober 2016, in den zu den Zahlen E 945/2016-24, E 947/2016-23 und E 1054/2016-19 anhängigen Verfahren zu Recht erkannt: 09.07.2025 20009670 NOR40187329

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung des Bundeskanzlers über das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes in den zu den Zahlen E 945/2016, E 947/2016 und E 1054/2016 anhängigen Verfahren gemäß § 86a VfGG StF: BGBl. I Nr. 91/2016 Gemäß § 86a Abs. 2 und 4 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85/1953, wird kundgemacht: 09.07.2025 20009670 NOR40187330

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz