Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs für Elementarpädagogik
· K · BGBl. II Nr. 299/2016 · in Kraft seit 2016-09-01
70/07 Schule und Kirche · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Bekanntmachung veröffentlicht den Lehrplan der Katholischen Kirche für den Religionsunterricht an Kollegs für Elementarpädagogik. Der Staat hat keine inhaltliche Gestaltungsfreiheit; er kündigt lediglich den kirchlichen Lehrplan an. Die Verordnung ist nach dem Religionsunterrichtsgesetz verpflichtend.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs für Elementarpädagogik wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten hinsichtlich der 1. Semester mit Wirksamkeit vom 1. September 2016, hinsichtlich der 2. Semester mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2017 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre semesterweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. Nr. 130/1995.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. In der Anlage (Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik [einschließlich des Kollegs für Berufstätige]) zur Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik, BGBl. Nr. 906/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl II Nr. 173/2007, lautet in Abschnitt VI (Lehrpläne für den Religionsunterricht) die Z 1 (Katholischer Religionsunterricht):
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz