Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik
· K · BGBl. II Nr. 297/2016 · in Kraft seit 2016-09-01
70/07 Schule und Kirche · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Bekanntmachung veröffentlicht den Lehrplan der Katholischen Kirche für den Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik. Der Staat gibt lediglich den von der Kirche festgelegten Lehrplan weiter, wie es das Religionsunterrichtsgesetz vorschreibt. Die Verordnung ist eine verfassungsrechtlich gebotene Formalität.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 83/2015 und der Anlage zu dieser Bekanntmachung.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. In der Anlage 1 (Lehrplan der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik) zur Verordnung über die Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016, BGBl. II Nr. 204/2016, lautet in Abschnitt VI (Lehrpläne für den Religionsunterricht) die Z 1 (Katholischer Religionsunterricht): „1.Katholischer Religionsunterricht: Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 297/2016 in der geltenden Fassung.“
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz