Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik
· K · BGBl. II Nr. 298/2016 · in Kraft seit 2016-09-01
70/07 Schule und Kirche · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Bekanntmachung veröffentlicht den Lehrplan der Katholischen Kirche für den Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik. Inhalt und Form entsprechen dem verfassungsrechtlich geregelten System der Religionslehrpläne in Österreich. Die Bekanntmachung erfüllt eine gesetzliche Pflicht ohne eigenständige Freiheitseinschränkung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten hinsichtlich des I. Jahrgangs mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. Nr. 701/1993.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. In der Anlage 2 (Lehrplan der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik) zur Verordnung über die Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016, BGBl. II Nr. 204/2016, lautet in Abschnitt VI (Lehrpläne für den Religionsunterricht) die Z 1 (Katholischer Religionsunterricht): „1.Katholischer Religionsunterricht: Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 298/2016 in der geltenden Fassung.“
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz