Deregulierung, aber richtig

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Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2015

· BG · BGBl. I Nr. 88/2016 · in Kraft seit 2016-10-13

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Bundesgesetz genehmigte den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2015 — ein einmaliger parlamentarischer Akt, der vor über zehn Jahren vollständig vollzogen wurde. Es hat keinerlei operative Wirkung mehr und ist aus dem Rechtsbestand zu streichen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2015 wird die Genehmigung erteilt. 26.11.2019 20009658 NOR40187077

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz