Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2015
· BG · BGBl. I Nr. 88/2016 · in Kraft seit 2016-10-13
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieses Bundesgesetz genehmigte den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2015 — ein einmaliger parlamentarischer Akt, der vor über zehn Jahren vollständig vollzogen wurde. Es hat keinerlei operative Wirkung mehr und ist aus dem Rechtsbestand zu streichen.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2015 wird die Genehmigung erteilt. 26.11.2019 20009658 NOR40187077
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz