Deregulierung, aber richtig

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Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Lehrgängen für Inklusive Elementarpädagogik

· K · BGBl. II Nr. 278/2016 · in Kraft seit 2016-10-11

70/07 Schule und Kirche · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Bekanntmachung veröffentlicht den Lehrplan der Katholischen Kirche für den Religionsunterricht an Lehrgängen für Inklusive Elementarpädagogik. Der Staat hat hier keine inhaltliche Gestaltungsfreiheit; er gibt lediglich den von der Kirche erstellten Lehrplan weiter, wie es das Religionsunterrichtsgesetz vorschreibt. Die Bekanntmachung ist eine verfassungsrechtlich gebotene Formalität.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Lehrgängen für Inklusive Elementarpädagogik wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. In der Anlage (Lehrplan des Lehrganges für Sonderkindergartenpädagogik [einschließlich Lehrgänge für Berufstätige]) zur Verordnung über den Lehrplan des Lehrganges für Sonderkindergartenpädagogik, BGBl. II Nr. 354/1999, in der Fassung der Verordnungen BGBl. II Nr. 283/2003 und BGBl. II Nr. 256/2006, lautet in Abschnitt V (Lehrpläne für den Religionsunterricht) die lit. a (Katholischer Religionsunterricht):

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz